HACCP nach LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Seit vielen Jahren arbeiten wir bereits mit namhaften Lebensmittelbetrieben zusammen (Herstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Handel).
Zu unserem leistungsstarken Service-Angebot gehört ein umfassendes Rundumpaket um Schädlinge und deren nachteilige Beeinflussung auf Produkte aller Art, sowie gesundheitliche Risiken abzuwenden.
Hiernach gewinnt der Aspekt Schädlinge und Prophylaxe an Bedeutung. Gemäß LMHV §4 Absatz 1 haben alle erforderlichen Maßnahmen nach dem HACCP-Konzept zu erfolgen, welche wir gerne für Sie übernehmen möchten.
Was bedeutet dies? Was können wir für Sie tun?
Schon bei einer Vor-Ort-Besichtigung kann eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden, die Schädlinge von einer aktiven Zuwanderung oder passiver Einschleppung durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen abwehrt.
Abgestimmt auf den baulichen Zustand, klimatische Bedingungen und anderen Faktoren werden kritische Kontrollpunkte bestimmt.
Ein Monitor-System, zur Prüf- und Überwachung dieser kritischen Kontrollpunkte, abgestimmt auf die bevorzugt anzutreffende Schädlingsart, wird installiert.
Kriechende Schädlinge wie z. B. Schaben werden mit Pheromonklebefallen überwacht.
Ratten und Mäuse werden durch entsprechende Köderstationen erfasst. Für fliegende Schädlinge werden UV-Insektenvernichter montiert.
In einem Lageplan wird dargestellt, an welchen Stellen die Überwachungspunkte eingerichtet wurden. Gerade bei der Inspektion ist das geschulte Auge sowie die sichere Identifikation von Schädlingen, deren Ausscheidung und Spuren unabdingbar.
Regelmäßige Inspektionen sind notwendig um frühzeitig geeignete Maßnahmen gegen Schädlinge einzuleiten. Jede Unachtsamkeit und Oberflächlichkeit kann für das gesamte System gravierende Folgen haben.
Unser erfahrenes und geschultes Personal garantiert eine optimale Überwachung.
Wird durch die Überwachung ein Schädlingsbefall festgestellt, müssen oft bestimmte Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Jede Schädlingsbekämpfung ist in Abhängigkeit von Objekt und Befall zu sehen und stets durch Einzelfallentscheidungen charakterisiert. Ziel der
Bekämpfung ist die Tilgung des Befalls.
Durch unseren Betrieb wird im Abschluss eine lückenlose Dokumentation erstellt, die festgestellte Schädlinge, durchgeführten Maßnahmen und zu behebende Mängel enthält.
Diese kann zur Bewertung des betrieblichen Hygienestandards bei der zuständigen Überwachungsbehörde vorgelegt werden und dient zum Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Wir hoffen, dass diese Ausführungen, wenn auch nicht vollständig, zur Klärung einiger Fragen beitragen.